Sicherheits- und Rechtshinweise

CHL Optimus GmbH · Stand: November 2026

Diese Hinweise gelten für alle digitalen Lizenzcodes, die über optimusboost.com erworben werden (nachfolgend „Upgrade“). Sie ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind vor dem Kauf und vor jeder Aktivierung zu beachten.

1. Zweck des Upgrades

Das Upgrade verändert die Steuerungssoftware eines E-Bikes oder E-Scooters und hebt die vom Hersteller festgelegte Geschwindigkeitsgrenze an. Es ist ausschließlich für den Einsatz als Sportgerät auf privatem, für den öffentlichen Verkehr gesperrtem Gelände sowie für zugelassene Rennveranstaltungen bestimmt.

2. Öffentlicher Straßenverkehr

In Österreich gelten E-Bikes und E-Scooter nur dann als Fahrräder, wenn ihre Nenndauerleistung höchstens 250 Watt und ihre Bauartgeschwindigkeit höchstens 25 km/h beträgt. In Deutschland sind Pedelecs mit höchstens 250 Watt Nenndauerleistung und Motorunterstützung bis 25 km/h den Fahrrädern gleichgestellt, Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter dürfen bauartbedingt höchstens 20 km/h erreichen.

Mit aktiviertem Upgrade erfüllt das Fahrzeug diese Voraussetzungen nicht mehr. Es gilt dann rechtlich als Kraftfahrzeug, für das Zulassung, Versicherung und Lenkberechtigung erforderlich wären. Auf öffentlichen Straßen, Rad- und Gehwegen darf es nicht genutzt werden. Ein Verstoß kann Verwaltungsstrafen, Strafverfahren und zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. In anderen Ländern gelten die dortigen Vorschriften.

3. Versicherungsschutz

Versicherer können Leistungen ganz oder teilweise verweigern, wenn ein Schaden mit einem technisch veränderten Fahrzeug verursacht wird. Dies betrifft insbesondere Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherungen. Der Kunde klärt den Umfang seines Versicherungsschutzes vor der Nutzung eigenverantwortlich.

4. Herstellergarantie und Gewährleistung

Hersteller und Händler des Fahrzeugs können Garantie- und Gewährleistungsansprüche ablehnen, wenn die Software verändert wurde. Das Upgrade kann über den Aktivierungslink jederzeit rückgängig gemacht und das Fahrzeug in den Werkszustand versetzt werden.

5. Technische Belastung und Schutzausrüstung

Höhere Geschwindigkeiten führen zu stärkerer Beanspruchung von Bremsen, Reifen, Rahmen, Antrieb und Akku. Verschleiß, Erwärmung und Bremsweg nehmen zu, ebenso das Unfall- und Verletzungsrisiko. Die Nutzung ist nur mit Helm und geeigneter Schutzausrüstung zulässig. Bremsen und Reifen sind regelmäßig zu prüfen.

6. Pflichten des Kunden

Mit dem Kauf bestätigt der Kunde, dass er

  • das veränderte Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr einsetzt,
  • sich über die in seinem Land geltenden Vorschriften informiert hat und diese einhält,
  • diese Hinweise vollständig gelesen hat und die Risiken der Nutzung selbst trägt.

7. Haftung

Die CHL Optimus GmbH haftet für Schäden, die aus der Aktivierung, dem Betrieb oder der Nutzung eines veränderten Fahrzeugs entstehen, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Schäden am Fahrzeug, für Folgeschäden und für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

8. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Hinweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Kontakt

Fragen zur Kompatibilität oder zur Nutzung beantworten wir über die Kontaktseite.