Shimano-Antriebe lassen sich per Lizenzcode tunen, und zwar unabhängig vom Motor. Die einzige Bedingung ist Bluetooth, weil die Aktivierung kabellos läuft. Ältere oder einfach ausgestattete Räder haben oft kein Bluetooth. Das lässt sich mit einem kleinen Bauteil von Shimano lösen.
So prüfst du, ob dein Rad Bluetooth hat
Installiere die Shimano E-TUBE-App auf deinem Smartphone und versuche, das eingeschaltete Rad zu koppeln. Klappt die Verbindung, ist Bluetooth vorhanden und du kannst direkt aktivieren. Findet die App kein Rad, fehlt die Funkeinheit.
Der Adapter EW-EN100
Der EW-EN100 ist eine kleine Funkeinheit von Shimano. Sie wird in den Kabelstrang am EW-SD50-Kabel eingesetzt und ersetzt das Display. Eine LED zeigt danach Akkustand und Unterstützungsstufe an. Das Rad verbindet sich anschließend mit der E-TUBE-App und lässt sich wie jedes andere Shimano-Rad mit Bluetooth tunen.
Welche Motoren profitieren davon?
Unser Shimano-Upgrade funktioniert mit allen Shimano-Motoren, sobald Bluetooth vorhanden ist, zum Beispiel EP6, EP8, EP801, E8000, E7000, E6100 und EP5. Beim EP6 sind danach bis 45 km/h möglich, beim EP8 bis 32 km/h. Bei den anderen Motoren hängt die Grenze vom Modell ab. Frag uns vor dem Kauf, wir nennen dir den Wert für deinen Antrieb.
Nach dem Einbau
- Rad einschalten und mit der E-TUBE-App testen, ob die Kopplung klappt.
- App danach auf allen Geräten schließen.
- Website aus unserer Anleitung mit einem Android-Smartphone oder Windows-PC öffnen.
- Rad per Bluetooth verbinden, Lizenzcode eingeben, aktivieren.
Die Tachoanzeige bleibt bei Shimano korrekt. Du siehst nach dem Upgrade deine echte Geschwindigkeit.
Zum Shimano Performance-Upgrade
Du bist unsicher, welches System in deinem Rad oder Scooter steckt? Schick uns über die Kontaktseite Hersteller, Modell und Baujahr. Wir prüfen die Kompatibilität kostenlos vor dem Kauf.
Rechtlicher Hinweis: Performance-Upgrades sind ausschließlich für privates, abgesperrtes Gelände bzw. den Rennsport bestimmt. Im öffentlichen Straßenverkehr können Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlöschen. Die gesetzeskonforme Nutzung liegt beim Käufer.